Am 25. Oktober 2021 reichte die Generalstaatsanwaltschaft, ebenfalls form- und fristgerecht, ihre Anschlussberufungserklärung ein (pag. 19 013 ff.). Sie beantragte die Bestätigung des Freispruchs von Ziff. 4. der Anklageschrift bzw. Ziff. I. 5. des Urteilsdispositivs (Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfäl-