18 998 ff.). Hierbei verlangte er die Aufhebung des Urteils der Vorinstanz in den Ziffern I. 1. (Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Veruntreuung), I. 2. (Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Veruntreuung) und IV. 1. (Abweisung der Zivilklage). Der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, reichte seine Berufungserklärung form- und fristgerecht am 12. Oktober 2021 ein (pag. 19 001 ff.). Dabei verlangte er die vollumfängliche Aufhebung der Ziffern II. (alle Schuldsprüche), V. 1. (Einziehung der Vermögenswerte), V. 2. (Beschlagnahme und Herausgabe von Vermögenswerten) und V. 4. (Beschlagnahme von Bargeld).