[amtliche Entschädigung] IV. 1. Die Zivilklage der Privatklägerin C.________ (AG), vgt., wird abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Die sich auf dem BC.________ IBAN ________, lautend auf A.________, befindlichen Vermögenswerte werden eingezogen (Art. 70 Abs. 1 StGB).