von der Anschuldigung des Raubes, angeblich mittäterschaftlich begangen mit D.________ am 27. Oktober 2019 in H.________, I.________ (Vorplatz J.________) zum Nachteil von E.________ unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'893.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren (inkl. Auslagen und MWST); unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3'256.65 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren (inkl. Auslagen und MWST). II. 1. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'318.55 trägt der Kanton Bern.