Mit oberinstanzlich eingereichter Honorarnote vom 25. Oktober 2022 machte Rechtsanwältin B.________ einen Gesamtaufwand von 21 Stunden und 17 Minuten geltend, wobei sie für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eine Dauer von 9 Stunden auswies. Die Berufungsverhandlung dauerte jedoch tatsächlich nur 4 Stunden, so dass der Gesamtaufwand um 5 Stunden auf 16 Stunden und 17 Minuten gekürzt wird.