III. Privatklage Die Kammer stellt fest, dass E.________ seine Zivilklage mit Schreiben vom 8. Februar 2022 sinngemäss gestützt auf Art. 120 Abs. 1 StPO zurückgezogen hat (pag. 510). Demzufolge ist das Zivilverfahren gegenstandslos geworden. Für die Behandlung des Zivilpunktes werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden.