Auch E.________ hatte kein Interesse an einer physischen Auseinandersetzung, jedoch kam es für ihn nicht in Frage seinen Schal abzugeben, sodass er in einen Kampf einwilligte bzw. sich dazu bereit erklärte. Zu Beginn wollte zuerst der Beschuldigte gegen ihn kämpfen, D.________ drängelte sich aber vor und machte sich so zum Kampfgegner von E.________. Sie bewegten sich in der Folge in eine Nebenstrasse zum «J.________» Gebäude hin, um nicht von der Polizei entdeckt zu werden. Der Beschuldigte stellte sodann sicher, dass G.________ in das Geschehen nicht eingriff und drohte ihm, dass wenn er eingreife, er kassieren würde.