E.________ und G.________, ob sie mit ihnen boxen und ob sie gegeneinander ein «Zwei gegen Zwei» machen wollten. E.________ und G.________ lehnten dies ab, woraufhin der Beschuldigte und D.________ sie aufforderten, ihre Fanschals abzugeben oder sich mit ihnen zu schlagen bzw. ihnen das Ultimatum stellten: «Schal abgeben oder schlegeln». G.________ hielt sich raus und wollte sich nicht schlagen. Auch E.________ hatte kein Interesse an einer physischen Auseinandersetzung, jedoch kam es für ihn nicht in Frage seinen Schal abzugeben, sodass er in einen Kampf einwilligte bzw. sich dazu bereit erklärte.