20 Auseinandersetzung zwar zwischen E.________ und D.________ stattfand, diese aber auch vom Willen des Beschuldigten getragen war. Dies, zumal er zu Beginn gemeinsam mit D.________ die beiden H.________(Fussballclub) Fans fragte, ob sie sich boxen wollten, er sie in der Folge – ebenfalls mit D.________ zusammen – aufforderte ihren Schal herzugeben oder sie zu schlagen und er ursprünglich als Gegner in den Kampf einsteigen wollte.