Anschliessend kickte D.________ E.________, als dieser am Boden lag, gegen den Kopf. Die Anzahl der Kicks, welche gegen den Kopf erfolgten, kann vorliegend – da es sich um keine Beweisfrage im Verfahren gegen den Beschuldigten handelt – offengelassen werden. Zu erwähnen ist hierbei, dass die physische