keinen Grund für eine Falschbelastung vor. Die Kammer erachtet demnach als erstellt, dass ursprünglich der Beschuldigte gegen E.________ antreten wollte, D.________ sich jedoch vordrängte und schlussendlich er in den Kampf einstieg. Kampfablauf Die Kammer stellt fest, dass der Ablauf des Kampfes nachfolgend von allen Parteien – wobei E.________ und G.________ zu Beginn noch Faustschläge thematisierten – übereinstimmend geschildert wurde. So kam es zuerst zu einem «Gefuchtel» mit Händen, anschliessend versuchte E.________ D.________ mit dem Fuss zu kicken, woraufhin Letzterer dessen Bein ergriff, in sein Standbein kickte und ihn damit zu Fall brachte. Anschliessend kickte D.__