Der Beschuldigte bestritt konstant, dass dies zu Beginn so beabsichtigt gewesen sei. D.________ führte mit dem Beschuldigten übereinstimmend aus, dass nie Thema gewesen sei, dass der Beschuldigte kämpfe, zumal er ja nichts mit der Fan-Szene zu tun habe. Demgegenüber ist festzuhalten, dass der Beschuldigte ungeachtet dessen ein Motiv hatte, gegen die H.________(Fussballclub) Fans – nebst der verbalen Konfrontation – auch physisch vorzugehen; er ist zwar nicht Teil der K.________ (Fussballclub)-Fan-Szene, jedoch wurde er aufgrund der Freundschaft mit D.________ schon mehrere Male von H.________(Fussballclub) Fans angegangen. Insbesondere wäre es für E.__