Die Intention sei wahrscheinlich von beiden da gewesen. Der Beschuldigte führte anlässlich seiner ersten Einvernahme aus, dass Thema der Diskussion gewesen sei, dass K.________ (Fussballclub)- Fans am Bahnhof von H.________ (Fussballclub)-Fans die Schals abgenommen worden seien, woraufhin D.________ E.________ gesagt habe, dass er ihm ja jetzt auch den Schal abgeben könne; was D.________ in seinen Einvernahmen bestätigte. Sodann führte D.________ an der Berufungsverhandlung übereinstimmend aus, dass das Thema der Fan-Artikel im Gespräch aufgekommen sei. Auf Frage, ob der Beschuldigte die beiden aufgefordert habe den Schal oder sonst was abzugeben, beantwortete D.______