Die Frage, wer sie aufgefordert habe, die Fanschals abzugeben, beantwortete er damit, dass dies beide, der Beschuldigte und D.________ gewesen seien. An der Berufungsverhandlung gab er dann an, dass die Wegnahme der Fanschals wahrscheinlich beide gewollt hätten. G.________ sagte bei seiner zweiten Einvernahme und an der Hauptverhandlung aus, dass sie von beiden aufgefordert worden seien ihr «Zeug» abzugeben oder sie «verschlöh üs». Wer sie aufgefordert habe, wisse er aber nicht mehr. Die Intention sei wahrscheinlich von beiden da gewesen.