«Zwei gegen Zwei» / «Schal oder Schläge» E.________ und G.________ führten übereinstimmend aus, dass der Beschuldigte und D.________ sie zu Beginn zu einem «Zwei gegen Zwei» herausgefordert hätten. G.________ gab sodann noch an, dass – soweit er sich erinnern vermöge – nur der Dunkelhaarige bzw. der Beschuldigte dazu aufgefordert habe. In seiner darauffolgenden Einvernahme sprach er jedoch wieder von beiden. E.________ gab konstant an, dass die Frage von beiden hergekommen sei. Es sei in der Folge nicht zu einem «Zwei gegen Zwei», sondern zu einem «Eins gegen Eins» gekommen, weil E.________ G.________ habe schützen wollen.