Im Weiteren gab der Beschuldigte auch an, absichtlich mit dem Auto zum Match gefahren zu sein, um eine Auseinandersetzung zu verhindern. Dass der Beschuldigte und D.________ demnach beim Start dieser Joggingrunde beabsichtigt hätten H.________(Fussballclub) Fans auf deren nach Hause weg abzupassen und zu konfrontieren, wirkt konstruiert und realitätsfremd. Die Kammer gelangt demnach in Übereinstimmung mit den Aussagen von D.________ und dem Beschuldigten zum Schluss, dass sie G.________ und E.________ auf ihrer Joggingroute per Zufall antrafen. Beginn des Gesprächs Die Kammer erachtet sodann die übereinstimmende Schilderung von D.__