14 Oktober 2019 und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. April 2021 gab er an, dass «beide» gefragt hätten, ob sie boxen wollten. In der Einvernahme vom 27. Oktober 2019 führte er in freier Rede aus, dass beide gleichzeitig zu sprechen begonnen hätten (pag. 83 Z. 42). An der delegierten Einvernahme vom 27. November 2019 sagte er dann auf Frage, wer zuerst gesprochen habe, aus, dass er sich nicht mehr ganz sicher sei, er aber glaube, dass es der ihm Unbekannte bzw. der Beschuldigte gewesen sei, dieser habe sodann auch die Frage wegen des Boxens gestellt (pag. 91 Z. 41 ff.).