_ nicht zu verheimlichen oder herunter zu spielen. Zudem wäre als lebensfremd zu qualifizieren gewesen, hätte er angegeben, dass sie sich nicht über den Vorfall unterhalten haben. Seine voranstehenden Aussagen betreffend die Relativierung des Kicks von D.________ gegen den Kopf von E.________ sind in Anbetracht des engen Freundschaftsverhältnisses zurückhaltend zu betrachten. Hinsichtlich der Wegnahme des Schals sagte er bei der Staatsanwaltschaft, der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und in der Berufungsverhandlung übereinstimmend aus, dass dies nicht vorgängig besprochen worden und auch nicht Ziel des Kampfes gewesen sei, sondern D.______