___ nicht unbedingt freundschaftlich gewesen sei. Allerdings fällt auf, dass D.________ stets versuchte, seinen Tatbeitrag insofern hinunter zu tempieren und zu rechtfertigen, als dass er sowohl hinsichtlich des Kicks gegen das Gesicht von E.________ als auch der Wegnahme des Schals ausführte, dass dies im «Affekt» erfolgt sei und in solchen Situationen der Fuss schneller als das Hirn handle. Ein solches Aussageverhalten erscheint allerdings im Hinblick darauf dadurch eine geringere Bestrafung zu erlangen, als nachvollziehbar. Die Kammer stellt demnach fest, dass gesamthaft betrachtet die Aussagen von D.______