39 Z. 189 ff., 291 Z. 23 f., pag. 555 Z. 5 ff.). In der Berufungsverhandlung führte er auch aus, dass er nicht mehr genau wisse, ab wann die Fan-Artikel Thema gewesen seien, dies sei aus dem Gespräch heraus entstanden (pag. 554 Z. 40 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er sodann erstmals detailliert die genaue Vorgehensweise, wie es zu dieser Schalentwendung gekommen sei, zu Protokoll. E.________ sei liegen geblieben, er habe sich ihm angenähert und diesen mit seiner rechten Hand gegen den Brustkorb auf den Boden gedrückt. Mit der linken Hand habe er ihm dann den Schal weggenommen (pag. 291 Z. 22 ff.).