Konstant erfolgten seine Aussagen im Weiteren auch betreffend den Ablauf des nachfolgenden Kampfes. So gab er bei der Staatsanwaltschaft und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, dass es zuerst zu einem «Gefuchtel» mit den Händen gekommen sei und anschliessend E.________ versucht habe ihn zu kicken; zu einem Faustschlag gegen E.________ Gesicht sei es nicht gekommen (pag. 39 Z. 198 ff., pag. 291 Z. 17 ff.). Daraufhin schilderte er anschaulich, dass er mit der linken Hand dessen Bein gegriffen und ihn mit einem Kick in das Standbein zu Fall gebracht habe. Anschliessend habe er ihm einmal ins Gesicht «gschuttet» (pag. 39 Z. 167 ff., pag. 291 Z. 17 ff.).