553 Z, 32 ff.). Sie hätten dabei beschlossen, die beiden wegen den Vorfällen zwischen den Fangruppierungen des H.________ (Fussballclub) und des K.________(Fussballclub) anzusprechen. Dies habe anschliessend zu einer hitzigen Diskussion zwischen ihm und E.________ geführt, so dass sie sich geeinigt hätten, dass es fair wäre ein «Eins gegen Eins» zu machen (pag. 38 Z. 162 ff., pag. 291 Z. 1 ff., pag. …). Er sagte aus, dass E.________ mit dem «Eins gegen Eins», namentlich mit dem Kampf und dem Machtspiel, einverstanden und dies von beiden gewollt gewesen sei. An der Hauptverhandlung vom 28. April 2021 führte er dann aus, dass es E._____