8 Die Kammer würdigt nachfolgend, in Übereinstimmung mit der Vorinstanz, in einem ersten Schritt das Aussageverhalten jeder einzelnen Person für sich isoliert betrachtet und nimmt anschliessend – insbesondere im Hinblick auf die vorgenannten Beweisthemen – eine umfassende Gesamtwürdigung vor. Aussageverhalten D.________ D.________ wurde vier Mal einvernommen, wobei er anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 28. Oktober 2019 von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.