_ in wesentlichen Punkten von den Aussagen des Privatklägers und G.________ ab (Tatentschluss und Tatplan, Ablauf der verbalen Diskussion, Herausgabe von Fanartikeln, Anzahl Fusstritte gegen den Kopf). Immer unter Berücksichtigung der für das Gericht erstellten vorgängigen Absprache der beiden Beschuldigten (enge Freundschaft, erste Befragung des Beschuldigten 2 erst 10 Tage nach dem Vorfall, wobei der Beschuldigte 1 bereits 2 Tage nach dem Vorfall aus der Untersuchungshaft entlassen wurde), ist nachstehend detailliert auf die einzelnen bestrittenen Punkte einzugehen.