6.3 Beweismittel Der Kammer liegen als subjektiven Beweismittel die Aussagen des Beschuldigten, von D.________ sowie die Aussagen von E.________ und G.________ vor. Als weitere Beweismittel liegen weiter der Anzeigerapport vom 17. Januar 2020 (pag. 14 ff.) und der Berichtsrapport vom 28. Oktober 2019 (pag. 25 ff.) vor. Weiter befinden sich