sie sich dann anders entschieden hätten; - dass er sichergestellt habe, dass G.________ nicht in das Kampfgeschehen zwischen D.________ und E.________ eingreife, indem er ihn mit den Worten «Halte dich raus, sonst kassierst du auch» aufgefordert habe, sich nicht daran zu beteiligen. Mit nachfolgender Beweiswürdigung ist demnach zu klären, ob eine Tatbeteiligung des Beschuldigten rechtsgenüglich nachgewiesen werden kann oder nicht.