im Verlaufe des Kampfgeschehens zu Boden fiel, dass D.________ gegen den Kopf des am Boden liegenden E.________ trat und dass er ihm den Schal wegnahm. Demgegenüber wird vom Beschuldigten in der Hauptsache bestritten, dass er mit D.________ den gemeinsamen Tatplan und Tatentschluss gefasst habe, E.________ und G.________ unter Gewaltanwendung die H.________ (Fussballclub)- Fanschals wegzunehmen.