3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 9. September 2022; pag. 540 ff.) und ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 26. September 2022; pag. 545) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung reichte Rechtsanwältin B.________ eine E-Mail der Polizei betreffend die Vorwürfe der Sachbeschädigungen aus dem Jahr 2018 und 2017 ein. Daraus geht hervor, dass A.____