2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 7. Mai 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 352). Mit Verfügung vom 21. September 2021 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 402). Rechtsanwältin B.________ reichte am 12. Oktober 2021 namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 413 ff.). Sie beschränkte die Berufung auf den Schuldpunkt (Ziff. B. I. des erstinstanzlichen Urteils), die Bemessung der Strafe, die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff.