2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'318.75 (Gebühr Gericht CHF 500.00, Gebühr Untersuchung CHF 1'818.75) und anteilsmässigen Auslagen der Untersuchung von CHF 994.55 und des Gerichts von CHF 5.25, insgesamt bestimmt auf CHF 3'318.55. Wird keine Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 50.00 [recte: 500.00]. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3'268.55. II. [Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________] III.