1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) fällte am 28. April 2021 folgendes Urteil (pag. C.________ B. A.________ I. A.________ wird schuldig erklärt: des Raubes, mittäterschaftlich begangen mit D.________ und in Anwendung der Artikel 40, 42 Abs. 1 und Abs. 4, 44 Abs. 1, 47, 140 Ziff. 1 StGB 426 ff. StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.