Diese werden der Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Eine Entschädigung ist nicht auszurichten (Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 StPO e contrario). 28 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 25. Mai 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2, angeblich begangen am 2. Mai 2020 in Bern durch Nichteinhalten des Mindestabstandes zwischen einzelnen Personen,