24. Fazit/konkretes Strafe Die Beschuldigte ist nach dem Gesagten zu einer Übertretungsbusse von total CHF 465.00 (CHF 200.00 + CHF 135.00 + 2 x CHF 65.00) zu verurteilen. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass einer Erhöhung der ausgefällten Busse ohnehin das Verschlechterungsverbot entgegenstehen würde. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf fünf Tage festgesetzt (Art. 106 Abs. 2 StGB). VI. Kosten und Entschädigungen