Die Kammer kann sich dem unter Berücksichtigung der vorliegenden Umstände anschliessen. Es bestehen keine Anhaltspunkte, welche eine Erhöhung oder eine Reduktion der vorgesehenen (Ordnungs-)Bussen von CHF 100.00 pro Vorfall rechtfertigen würden. Diese beiden Bussen von CHF 100.00 sind im Umfang von je CHF 65.00 zu asperieren.