Neutral zu werten ist dabei, dass sich die Beschuldigte ohne Weiteres an die geltenden Regeln hätte halten können. Gesamthaft ist das Verschulden der Beschuldigten anlässlich beider Vorfälle als leicht zu qualifizieren. Dementsprechend rechtfertigt es sich, für den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen eine Busse von CHF 200.00 pro Vorfall auszusprechen, wobei der zweite Vorfall vom 16. Mai 2020 asperierend im Umfang von CHF 135.00 zu berücksichtigen ist.