Die Kammer ist zwar nicht an diese Richtlinien gebunden (vgl. Urteil des BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.), sie können jedoch als Orientierungshilfe dienen. In Bezug auf den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen sehen besagte Richtlinien im Sinne eines Referenzsachverhalts (Nichteinhalten eines Rayonverbots durch einen Alkoholabhängigen) eine Busse von CHF 200.00 vor.