21. Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen In Bezug auf die Tatschwere betreffend den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen ist zu berücksichtigen, dass sich die Beschuldigte am 2. und 16. Mai 2020 zufolge einer unbewilligten Kundgebung bzw. «Mahnwache» gegen die Massnahmen des Bundes gegen die Ausbreitung von Covid-19 auf dem Bundesplatz in Bern aufhielt und sich trotz (persönlicher) polizeilicher Wegweisung unter Strafandrohung weigerte, den Platz zu verlassen. Die direktvorsätzlich handelnde Beschuldigte offenbarte damit ihre Gleichgültigkeit gegenüber staatlichen Anordnungen, was indes tatbestandsimmanent ist.