292 StGB). Die besagten mündlichen Verfügungen wurden der Beschuldigten am 2. und 16. Mai 2020 rechtsgültig eröffnet und sie hatte unbestrittenermassen Kenntnis von deren Inhalt. Wie bereits erwähnt, ist Art. 292 StGB subsidiär gegenüber Strafnormen, welche besondere Formen des «Ungehorsams» gegen staatliche Anordnungen unter Strafe stellen. Entgegen der Auffassung der Verteidigung ist eine solche Subsidiarität im vorliegenden Fall aber nicht anzunehmen. So tritt besagte Strafnorm nicht per se hinter jede andere ebenfalls relevante Strafnorm zurück. Vielmehr ist – wie bereits erwähnt – danach zu fragen, ob die andere fragliche Strafbestimmung dasselbe Rechtsgut schützt wie Art.