17.6.5 Wahrung des Kerngehalts in concreto Mit der Versammlungsfreiheit wird primär der kommunikative Aspekt der Zusammenkunft geschützt. Der Kerngehalt der Versammlungsfreiheit besteht demnach im Verbot der vorgängigen und systematischen Inhaltskontrolle von ideellen Versammlungen, wäre aber auch durch ein generelles Verbot jeglicher Versammlung verletzt (KIENER/KÄLIN/WYTTENBACH, Grundrechte, 3. Aufl. 2018, S. 276 m.w.H.). Die Kammer kann sich betreffend Wahrung des Kerngehalts den Erwägungen der Vorinstanz anschliessen (S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 142).