In Bezug auf die Ursache des Virus, dessen Übertragbarkeit, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen (Frage der Immunität, Versorgungslage, Auslastung der Spitäler etc.) sowie allenfalls geeignete Bekämpfungsmassnahmen bestanden im Frühjahr 2020, folglich in den ersten Monaten der Pandemie, grosse Unsicherheiten. Mit dem damaligen unvollständigen Kenntnisstand musste der Bundesrat innert relativ kurzer Zeit reagieren und Massnahmen erlassen (so etwa das hier in Frage stehende generelle Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum), welche er zum gegebenen Zeitpunkt als pandemiebedingt erforderlich erachtete.