185 Abs. 3 BV stützen (EGE /ESCHLE, a.a.O., S. 286). Gestützt auf die Botschaft zum noch jungen Epidemiengesetz, das erst Anfang 2016 in Kraft trat, schliesst sich die Kammer der herrschenden Lehre an, wonach Art. 7 EpG nur deklaratorische Bedeutung zukommt und auf Gesetzesstufe die verfassungsmässige Kompetenz des Bundesrates gemäss Art. 185 Abs. 3 BV wiederholt.