Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts (Urteil 2C_308/2021 vom 3. September 2021) sei bereits ein Verbot für politische Kundgebungen und zivilgesellschaftliche Kundgebungen von mehr als 15 Personen ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Art. 7c Abs. 1 COVID-Verordnung 2 sei danach gleichfalls ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewe-