89, Z. 36 ff.). Die Kammer erachtet es gestützt auf den Anzeigerapport und die glaubhaften Aussagen der Beschuldigten als erstellt, dass sich Letztere am 16. Mai 2020 auf dem Bundesplatz in Bern aufgehalten, sich an einer unbewilligten Kundgebung bzw. «Mahnwache» gegen die Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Covid-19 beteiligt hat und daraufhin mündlich und unter Strafandrohung weggewiesen worden ist, wobei sie der Wegweisung nicht Folge leistete. 9 IV. Rechtliche Würdigung