34). Die Kammer erachtet es gestützt auf den Anzeigerapport (insb. auch beigelegte DVD) und die glaubhaften Aussagen der Beschuldigten als erstellt, dass sich Letztere am 2. Mai 2020 auf dem Bundesplatz in Bern aufgehalten, sich an einer unbewilligten Kundgebung gegen die Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Covid-19 beteiligt hat und daraufhin zunächst mittels Lautsprecher und dann individuell mündlich und unter Strafandrohung weggewiesen worden ist, der Wegweisung indes nicht Folge leistete.