Letzteres ergibt sich auch aus dem vorliegenden Anzeigerapport vom 14. August 2020, wonach die Demonstrationsteilnehmenden zwei Mal – um 14:12 Uhr sowie um 14:18 Uhr – mittels Lautsprecher eines Patrouillenwagens belehrt und weggewiesen worden sind und ihnen beim zweiten Mal eine Frist von fünf Minuten gestellt wurde (pag. 34).