Die Kammer kann sich den Ausführungen der Vorinstanz vorbehaltlos anschliessen. Aus den vorliegenden Beweismitteln ergibt sich, dass sich die Beschuldigte am 2. Mai 2020 auf dem Bundesplatz in Bern aufgehalten und sich dort an einer unbewilligten Kundgebung gegen die Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Covid-19 beteiligt hat (pag. 88, Z. 15 ff, pag. 30 ff., pag. 50). Auf Frage, ob sie vom Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen gewusst habe, erklärte die Beschuldigte lediglich, dass sie dort ihre Meinung habe vertreten wollen (pag. 88, Z. 23 ff.). Sie gab ferner zu, dass sie von der Kantonspolizei mündlich und unter