Demonstration war zudem nicht bewilligt. Auch wurden die «Demonstrationsteilnehmer» zwei Mal – um 14:12 Uhr sowie um 14:18 Uhr – mittels Durchsage durch den Lautsprecher eines Patrouillenwagens belehrt und weggewiesen, wobei beim zweiten Mal eine Frist von fünf Minuten gesetzt worden ist. Diejenigen Personen, die partout nicht haben zurückweichen wollen, sind zudem individuell dahingehend belehrt worden, «dass sie bleiben können, dann aber ihre Personalien angeben müssen und wegen Widerhandlung gegen Art. 292 StGB verzeigt würden» (pag. 34).