Unbestritten ist, dass sich die Beschuldigte am 2. Mai 2020 auf dem Bundesplatz in Bern aufgehalten und sich dort an einer Kundgebung gegen die Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Covid-19 beteiligt hat. Unbestritten ist ferner, dass sie vom dazumal geltenden Verbot von Menschenansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum wusste und sie von der Kantonspolizei mündlich und unter Strafandrohung weggewiesen wurde. Auf die Frage, weshalb sie mit den beiden Strafbefehlen nicht einverstanden sei, gab die Beschuldigte zu Protokoll, sie sehe nicht ein, dass sie «etwas Falsches gemacht haben soll» (pag. 89, Z. 39 f.).