5 eröffnet, liess sich die Beschuldigte doch durch ihren Anwalt, Dr. iur. B.________, hierbei vertreten. Letzterer hat das Urteilsdispositiv gemäss der sich in den Akten befindlichen Empfangsbestätigung denn auch ausgehändigt erhalten (pag. 109). Anzumerken ist schliesslich, dass im vorliegenden Berufungsverfahren einzig die angefochtenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils vom 27. Mai 2021 zu überprüfen sind.