Covid-19-Verordnung besondere Lage). Dem vorliegenden Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 6. April 2021 bzw. 27. Mai 2021 ist zu entnehmen, dass die Beschuldigte von der Urteilseröffnung dispensiert wurde, da ein entsprechendes Attest zur Befreiung von der geltenden Maskenpflicht nicht – wie von der dazumal geltenden Verhandlungsordnung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Mai 2021 (Version 10) vorgesehen – eine Woche vor dem Termin der Urteilseröffnung (27. Mai 2021) eingereicht wurde. Von Seiten der Verteidigung wird nunmehr gerügt, dass der diesbezügliche Sachverhalt und der damalige Protest ungenügend protokolliert worden seien.